AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Beauftragen eines weiteren Frachtführers

Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzuges heranziehen.

2. Zusätzliche Leistungen

Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus.

Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen.

Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss erweitert wird.

3. Kündigung des Vertrages

Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform.

Bei einer Kündigung ohne wichtigen Grund wird eine Rücktrittszahlung von 30 % des veranschlagten Entgelts erhoben.

Ab 5 Tagen vor Auftragstermin ist eine Kündigung nicht mehr möglich. Es wird der Gesamtbruttopreis in Rechnung gestellt.

Bei einem Auftrag auf Stundenbasis werden in diesen Fällen 8 Stunden berechnet.

4. Trinkgelder

Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.

5. Erstattung der Umzugskosten

Soweit der Auftraggeber gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenerstattung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.

6. Sicherung besonders transportempfindlicher Güter

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten (z. B. Waschmaschinen, Plattenspieler, Fernseh-, Radio- und HiFi-Geräten, EDV-Anlagen) fachgerecht für den Transport sichern zu lassen.

Zur Überprüfung dieser Sicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.

7. Haftung

Für eventuelle Schäden greift die Versicherung.

Die Haftungsgrenze beträgt 620,00 € / m³.

Auf Wunsch kann eine weitergehende Transportversicherung abgeschlossen werden.

8. Elektro- und Installationsarbeiten

Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

9. Aufrechnung

Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.

10. Abtretung

Der Möbelspediteur ist auf Verlangen verpflichtet, die ihm zustehenden Rechte aus dem Versicherungsvertrag an den Ersatzberechtigten abzutreten.

11. Missverständnisse

Der Möbelspediteur haftet nicht für Missverständnisse, die durch mündliche oder nicht schriftlich bestätigte Anweisungen entstehen.

12. Nachprüfung durch den Absender

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Auftraggeber verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder zurückgelassen wird.

13. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

Das Entgelt ist bei der Verladung fällig und in bar oder gleichwertigen Zahlungsmitteln zu bezahlen.

Bei Nichtzahlung kann das Umzugsgut angehalten oder eingelagert werden (§ 419 HGB).

14. Rücktritt vom Vertrag

Es gelten die einschlägigen Bestimmungen des BGB und HGB.

15. Lagervertrag

Bei Lagerung gilt: Werden zwei Monate keine Lagergebühren bezahlt, dürfen die eingelagerten Güter verkauft werden.

Es gelten die allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB).

16. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz der beauftragten Niederlassung des Möbelspediteurs, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist.

17. Vereinbarung deutschen Rechts

Es gilt deutsches Recht.

 
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